Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FRIKOS GmbH
(1) Geltungsbereich
Es gelten die Geschäftsbedingungen der Frikos GmbH (im folgenden
„Frikos“ genannt). Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich
gegenüber Unternehmern. Entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, außer wir stimmen der Geltung
schriftlich zu. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des
Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Vorrangig gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen,
auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer. Diese
Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte
mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt.
(2) Vertragsabschluß
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Speziell ausgearbeitete Angebote
gelten 30 Tage. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer
schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Zusicherungen
und Änderungen der gem. 305 b BGB vorrangigen Individualabrede
haben schriftlich zu erfolgen. Mit der Auftragserteilung bestätigt
der Käufer seine Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit.
Ergeben sich hiergegen späterhin begründete Bedenken, kann
Frikos die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung abhängig machen, oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichtannahme bestellter Ware ist Frikos berechtigt,
Schadensersatz zu verlangen.
(3) Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
sowie Frachtkosten ab Lager München. Bei Erhöhung der Lohnund Materialkosten nach Vertragsabschluß, ist Frikos berechtigt
die Preise anzugleichen. Ist der Käufer mit der Erhöhung nicht
einverstanden, kann Frikos vom Vertrag zurücktreten. Soweit
zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und- oder tatsächlichen
Liefertermin mehr als 3 Monate liegen, gelten die zur Zeit der
Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.
(4) Zeichnungen und sonstige Unterlagen
An den von uns gefertigten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen
oder anderen Unterlagen, behalten wir uns das Eigentums- und
Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zugänglich gemacht,
auch nicht zur eigenen Fertigung benutzt werden und sind auf
Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich
ohne Kosten an uns zurückzusenden.
(5) Änderungen
Konstruktionsänderungen sowie technische Verbesserungen
behält sich Frikos jederzeit ausdrücklich vor. Farbabweichungen
bei Nachlieferungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.
(6) Lieferung / Lieferzeiten
Die Lieferungen von Frikos erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Lieferzeiten gelten nur annähernd und
unverbindlich. Liefertermine verstehen sich ab Lager München
abgehend. Bei durch unvorhergesehene Vorgänge eintretendem Lieferverzug wie Streik, Brand oder solchen in den Werken
unserer Zulieferanten, sowie verspätete Übernahme durch Transportunternehmen berechtigen Frikos, den Liefertermin zu verlegen. Eine Inverzugsetzung wegen verspäteter Lieferung ist nicht
möglich. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
(7) Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Rollgelder oder andere Nebenkosten werden nicht übernommen. Die Wahl des Transportweges und die Versandart
sind Frikos überlassen. Die Gefahr geht auf den Käufer über,
sobald die Sendung das Werk oder unser Lager verlässt, auch
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Wird der Versand
auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Frikos ist berechtigt,
aber nicht verpflchtet, Sendungen auf Kosten des Käufers zu
versichern. Transportschäden sind sofort dem Transportunternehmen
zu melden.
(8) Installation/Montage
Installationskosten sind im Preis nicht enthalten. Kosten für die
Vorbereitung des Aufstellungsortes, Verlegung elektrischer
Leitungen, Einbau elektrischer Anschlüsse, Wasseranschlüsse,
Energieversorgung usw., trägt in jedem Fall der Käufer. Kosten, die
Frikos durch Verzögerung einer Vorbereitung des Aufstellungsortes
entstehen, insbesondere Lagerkosten, gehen zu Lasten des
Käufers. Zur Vermeidung von Schäden, bei Selbstaufbau,
verpflchtet sich der Käufer, die Montage der gelieferten Ware
entsprechend der jeweilig mitgelieferten Montageanleitung
durchzuführen und die angebrachten Hinweise zu beachten.
(9) Gewährleistung
Alle Lieferungen sind vom Käufer sofort nach Empfang zu
untersuchen. Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich
i.S.d. § 377 HGB und spätestens innerhalb 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich zu erheben. Werden sie von uns als berechtigt
anerkannt, so haben wir die Wahl, entweder den Schaden
innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beheben, mehrfache
Nachbesserungen sind zulässig, oder ein Ersatzstück zu liefern
bzw. einen dem Mangel entsprechenden Preisnachlass zu gewähren.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem
Datum der Lieferung. Durch Instandsetzung, Nachbesserung
oder Ersatzlieferung wird die Garantiefrist nicht verlängert. Die
Gewährleistungspflcht erlischt, bei normaler Abnutzung, unzureichender Wartung, fremden Eingriff, Sturz, Schlag, mutwilliger
Beschädigung oder chemischer Einwirkung. Rücksendungen,
Abzüge, Aufrechnungen oder Einbehaltung des Kaufpreises
sind ohne vorherige, gegenseitige Verständigung nicht statthaft.
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung zunächst
auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den
Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen.
(10) Zahlung
Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind Zahlungen
bereits bei Auftragserteilung zu 50% zu entrichten, der Restbetrag
wird fällig bei Bereitstellung der Ware in unserem Lager und
Rechnungsstellung. Dies gilt sowohl für Selbstabholer, als auch
bei Lieferungen mit Montage. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen
in Höhe von mindestens 5% über dem LZB-Diskont berechnet.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die umseitig
genannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur
bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Forderungen
aus Dienstleistungen, Kundendienst sowie Montagetätigkeiten
sind sofort vor Ort zu begleichen. Sämtliche Zahlungen haben
gemäß Vereinbarung unter Ausschluss jeder Aufrechnung und
Zurückhaltung zu erfolgen, es sei denn, die zur Aufrechnung
gestellte Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
(11) Eigentumsvorbehalt / erweiterter Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Frikos Eigentum bis zur restlosen Bezahlung aller
Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
Verbindet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren,
so steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis
des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue Sache
gilt, insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Bei
Zahlungsverzug kann die Benutzung der gelieferten Gegenstände
durch uns untersagt werden. Frikos ist berechtigt, sie jederzeit wieder
in Besitz zu nehmen ohne Verzicht auf unsere Ansprüche. Der
Käufer ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus
entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer
hiermit im Voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen
Rechnungswertes (einschl. MwSt.) Ungeachtet dieser Abtretung
bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
(12) Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist
für beide Teile München.
Durch Ihre Unterschrift auf der Vorderseite bestätigen Sie, dass
Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FRIKOS GmbH
gelesen haben und akzeptieren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FRIKOS GmbH